Winterspielplatz


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Bedingungen Die Aufsichtspflicht während der Nutzung der Winterspielplätze liegt bei den Eltern bzw. Begleitpersonen der Kinder. Bei Schäden oder Unfällen greift die Familienversicherung. Wenn Ihr Kind Mitglied in einem Berliner Sportverein ist, besteht darüber hinaus ein Versicherungsschutz über den Landessportbund.
Zustimmung notwendig
Die Daten werden ausschließlich vom Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg abgerufen und ausgewertet. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.